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Das Vermessungsbüro Bachmann existiert in seiner jetzigen Form seit 1990. Gegründet wurde es von Dipl. - Ing. (FH) Jürgen Bachmann, der seit 1995 als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Thüringen tätig ist. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Mühlhausen/Thüringen (Unstrut-Hainich-Kreis) und verfügt über modern ausgestattete technische Ausrüstungen und Büroräume.

Das Vermessungsbüro ist ein Einzelunternehmen (Freiberufler), welches allein vom Inhaber geführt und vertreten wird.

Qualitätsmanagement

Alle vermessungstechnischen Aufgaben sollen fehlerfrei und den zeitlichen Vorgaben entsprechend bearbeitet werden.

Für die Gewährleistung der erforderlichen Qualität wird im Vermessungsbüro entsprechend des "Qualitätshandbuches für ein Qualitätssicherungssystem im Vermessungswesen" des Deutschen Vereins für Vermessung gearbeitet. Weitere Grundlagen stellen rechtliche und technische Vorschriften und innerbetriebliche Verfahrensanweisungen dar.

Qualitätskontrolle

Die Qualitätskontrolle erfolgt über ein mehrstufiges Prüfverfahren, dessen Ergebnisse projektbezogen dokumentiert werden. Zur Kontrolle der Einhaltung erforderlicher Prüfungen wird ein umfangreiches Auftragsbearbeitungsprogramm eingesetzt, das die Wahrnehmung aller projekttypischen Prüfungen gewährleistet. Während der Ausführung der übertragenen Aufgaben findet eine örtliche Überprüfung auf veränderte Bedingungen statt. Auftretende Veränderungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber, unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften und Rahmenbedingungen, zeitnah angepasst. Zusätzlich nehmen alle verantwortlichen Mitarbeiter an den im regelmäßigen Turnus stattfindenden Schulungs- und Beratungsmaßnahmen teil, welche der Herausbildung einheitlicher Vorgehensweisen, der Vermittlung neuer Technologien und der verwaltungsrechtlichen sowie fachlichen Weiterbildung dienen.

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Der ÖbVI (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) ist Träger eines öffentlichen Amtes zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen/amtlichen Vermessungswesens. Die ÖbVi sind wie Vermessungs- und Katasterbehörden befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen. Sie stehen unter Aufsicht des Staates.
Wie die Notare führen sie das Landessiegel.

Objektive Beratung

Die öffentliche Bestellung gewährleistet dem Kunden eine objektive Beratung bei der Lösung grundstücksrelevanter Probleme. Die ÖbVI sind an die staatliche Kostenordnung gebunden und unterliegen daher ausschließlich dem Leistungswettbewerb. Die Vermessung, Planung, Beratung und Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke gehören zu den Dienstleistungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Sie sind weiterhin als Gutachter und Sachverständige tätig und können Sachverhalte an Grund und Boden beurkunden bzw. beglaubigen.

Schnellkontakt

Johannisstr. 66 | 99974 Mühlhausen
Telefon: +49 (0) 3601 46220
E-Mail: vermessung@jbachmann.de

Bürozeiten

Montag - Donnerstag: 7:00 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung